Zuverlässigkeit bei Planung und Ausführung
Bei der Konstruktion eines Schiffs überprüft der GL, dass die Vorschriften eingehalten und die genehmigten Bau- und Konstruktionszeichnungen umgesetzt werden. Diese Richtlinien für Design, Konstruktion und Material beim Schiffneubau werden von den GL-Experten fortlaufend geprüft und bei Bedarf aktualisiert. Die vom GL betreuten Bauprojekte orientieren sich stets am neuesten Stand der technischen Entwicklungen und gesetzlichen Auflagen.
Einheitliche Genehmigungen
Der Germanische Lloyd verfügt durch seine drei Zeichnungsgenehmigungsbüros in Deutschland, Süd-Korea und China über ein Netzwerk von Experten im Schiff- und Maschinenbau und der Schiffskonstruktion. Der Vorteil: Durch die internationale Zusammenarbeit bietet der GL ein einheitliches und effizientes Genehmigungsverfahren.
Der Germanische Lloyd bietet Prüfung und Genehmigung von:
- Rumpfstrukturen von Containerschiffen, Mehrzweckfrachtern, Produkten- und Chemietankern, Gastankern, Passagierschiffen, RoRo-Schiffen und -Fähren, Schüttgut- und Erzfrachtern (Bulker), Eisbrechern, Fischereischiffen, Binnenschiffen sowie speziellen Dienstschiffen wie Schleppern, Baggerschiffen, Pontons, Schnellbooten und Marineschiffen sowie Sportboote und Yachten
- Rudern, Ruderanlagen und weiteren Steueranlagen
- Inneren und äußeren Deckrampen
- Bordwänden, Bug- und Heckklappen sowie Innentüren
- Schiffszubehör und –ausstattung, darunter die Anker- und Festmacherausstattung, Signal- und Radarmasten
Neubau mit ständiger Qualitätsprüfung
Ein typisches Neubauprojekt wird in allen Phasen auf der Werft durch die technischen Sachverständigen begleitet. Ein GL-Qualitätsmanager begleitet die Arbeit der Werft und der Besichtiger. Während des Baus bis zur Fertigstellung wird sichergestellt, dass alle klassenrelevanten und statuarischen Vorgaben konsequent eingehalten und die Qualitätsvorgaben erfüllt werden.
Die festgelegten Abläufe werden fortlaufend kontrolliert. Nur wenn alle Standards erfüllt sind, werden die Klassenzertifikate für den Schiffsrumpf und für die Maschinenanlage erteilt.








